M 1.19 Einbruchsschutz

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik

Erfahrungsgemäß wählen Einbrecher ihre Ziele danach aus, wie hoch das Risiko und der Aufwand im Verhältnis zum erwarteten Gewinn sind. Daher sollten ale Maßnahmen zum Einbruchsschutz darauf zielen, die Erfolgsaussichten von Tätern zu minimieren. Die gängigen Maßnahmen zum Einbruchsschutz sollten den örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst werden. Dazu gehören:

Empfehlungen hierzu geben die örtlichen Beratungsstellen der Kriminalpolizei.

Bei der Planung materieller Sicherungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass Bestimmungen des Brand- und Personenschutzes, z. B. die Nutzbarkeit von Fluchtwegen, nicht verletzt werden. Dies gilt insbesondere für Änderungen an Brandschutzelementen, die einer Typenfreigabe unterliegen.

Den Mitarbeitern ist durch Regelungen bekanntzugeben, welche Maßnahmen zum Einbruchsschutz beachtet werden müssen.

Auch innerhalb eines Gebäudes kann der Einbau von einbruchhemmenden Elementen sinnvoll sein, wie z. B. besonderen zutrittskontrollierten Bereichen wie Serverräumen oder den Kerneinheiten eines Rechenzentrums.

Ergänzende Kontrollfragen:


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letzte Änderung:
Juli 2001
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