M 1.47 Eigener Brandabschnitt

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung

Verantwortlich für Umsetzung: Bauplaner

Die Festlegung von Brandabschnitten ist für den Brandschutz eines Rechenzentrums von größter Wichtigkeit. Die Wirkung zuverlässiger Brand- und Rauchabschnitte hat sich bei vielen Großbränden eindrucksvoll bestätigt.

Die an Brandwände bzw. an die Größe der Brandabschnitte von Rechenzentren gestellten Anforderungen sollten über die in einschlägigen Normen, wie z. B. den Landesbauordnungen bzw. der DIN 4102, gestellten Forderungen hinaus gehen.

Schutzziel für die Brandwand bzw. den Brandabschnitt sollte nicht nur der Personen- und Gebäudeschutz, sondern auch der Schutz des Inventars und dessen Verfügbarkeit sein. Somit ist nicht nur die Brandausbreitung durch Flammenwirkung und heiße Rauchgase, sondern auch Wärmestrahlung und Ausbreitung von kaltem Rauch zu verhindern.

Die nach DIN 4102 noch zulässige Wärmestrahlung kann für die Gebäudeeinrichtung, insbesondere im wärmeempfindlichen IT-Bereich, bereits vernichtende Wirkung haben. Aus diesen Gründen sollten mehrere Brand- und Rauchabschnitte im Bauvorhaben realisiert werden, die so groß wie nötig und so klein wie möglich sind.

Für ein Rechenzentrum ist zu prüfen, inwieweit weitere interne Brandabschnitte geschaffen werden sollten. Sollte ein eigener Brandabschnitt für die Kerneinheiten (IT-Räume, Datenträgerarchiv) erforderlich sein, so müssen Wände, Türen und auch notwendige Wand- und Deckendurchbrüche den F90-Anforderungen genügen.

Wenn der Brandabschnitt des Rechenzentrums z. B. Büroeinheiten beherbergt, so sind innerhalb des Brandabschnitts F30-Wände und T30-Türen zwischen diesen Büros und dem RZ-Kernbereich hinreichend. Die Büros sind dann in die Brandmeldeanlage mit einzubeziehen.

Es ist in der Planung und auch im Betrieb sicherzustellen, dass in solchen Räumen, die im Brandabschnitt des RZ liegen, keine besonderen Brandlasten vorhanden sind.

Ergänzende Kontrollfragen:


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letzte Änderung:
Juli 2001
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