Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/ Unternehmensleitung, Brandschutzbeauftragter
Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik
Sicherheitstüren wie z. B. Stahlblechtüren, bieten gegenüber normalen Bürotüren Vorteile:
Es ist zu gewährleisten, dass die Sicherungsmaßnahmen aller raumumschließenden Bauelemente gleichwertig sind:
Anforderungen zur Ausführung von Sicherheitstüren finden sich in den Maßnahmen M 1.47 Eigener Brandabschnitt und M 1.19 Einbruchschutz.
Der Einsatz von Sicherheitstüren ist über den von der Bauaufsicht und der Feuerwehr vorgeschriebenen Bereich hinaus (vgl. M 1.6 Einhaltung von Brandschutzvorschriften) besonders bei schutzbedürftigen Räumen wie Serverraum, Beleg- oder Datenträgerarchiv sinnvoll. Bei hochschutzbedürftigen Räumen ist ein ausgewogenes Schutzkonzept zu erstellen, welches Gefahrenmeldung und Alarmierung und den Einbau von Sicherheitstüren berücksichtigt. Denn hat ein potentieller Angreifer ein ganzes Wochenende Zeit für einen Einbruchsversuch, wird ihn auch eine hochwertige einbruchhemmende Tür nicht von seinem Ziel abhalten, Daten oder Einrichtung zu entwenden oder zu zerstören.
Hinweis: Ziel eines Einbruches könnte es auch gewesen sein, Daten oder IT-Systeme zu manipulieren. Daher sollten zentrale IT-Systeme nach Einbrüchen auf ihre Integrität überprüft werden (siehe dazu auch M 6.60 Verhaltensregeln und Meldewege bei Sicherheitsvorfällen).
Es ist dafür zu sorgen, dass Brand- und Rauchschutztüren auch tatsächlich geschlossen und nicht (unzulässigerweise) z. B. durch Keile offen gehalten werden. Alternativ können Türen mit einem automatischen Schließmechanismus, der im Alarmfall aktiviert wird, eingesetzt werden.
Ergänzende Kontrollfragen:
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letzte Änderung: Juli 2001 |